Muss sein:

Hausordnung

1. Notwendigkeit

Zur Aufrechterhaltung eines geordneten Sportbetriebes sind Rücksichtnahme und die Beachtung bestimmter Vorschriften und Anordnungen notwendig, die einen ungestörten Ablauf des Sportbetriebes ermöglichen und Gefahren verhindern sollen. Das Einzelinteresse ist dem Gesamtinteresse unterzuordnen.

2. Geltungsbereich

Die Hausordnung gilt für das Vereinshaus und das gesamte Sportgelände und alle Personen, die sich im Vereinshaus und auf der Sportanlage aufhalten.

3. Zuständigkeit und Verantwortung

Zuständig und verantwortlich für die Einhaltung der Hausordnung sind in erster Linie der Vorstand und die Übungsleiter, Trainer und Betreuer sowie der Platzwart/Hausmeister. Sie werden alles daransetzen, die Mitglieder vor Schaden zu bewahren und Sachschäden zu vermeiden. Bei genehmigten Veranstaltungen sind die Durchführenden für die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich.

4. Verstöße

Verstöße gegen die Hausordnung werden in angemessener Weise geahndet.

5. Aufenthalt

Auf der Sportanlage dürfen sich folgende Personen aufhalten: Sportler, deren Gäste, Erziehungsberechtigte, für die Ausübung der Sportart erforderlichen Funktionsträger, Verwaltungspersonal, Reinigungspersonal, Lieferanten und Vertreter beauftragter Firmen. Schüler und Lehrer der Schule am Redderbarg dürfen sich im Rahmen des Schulsportes im Turnhallentrakt aufhalten, nicht jedoch in anderen Bereichen des Vereinshauses.

Personen, die sich unberechtigt auf der Sportanlage aufhalten und der eindeutigen Weisung des Vorstandes, eines beauftragten Übungsleiters, des Platzwart/Hausmeisters, oder eines zuständigen Vertreters der Vereinsführung, die Spotanlage sofort zu verlassen, nicht nachkommen, machen sich des Hausfriedensbruches schuldig, der strafrechtlich geahndet werden kann.

6. Zeiten

Das Vereinshaus ist grundsätzlich während der Trainingszeiten (außerhalb der Schulferien) siehe Aushang geöffnet.

Am Wochenende ist das Vereinshaus siehe Aushang geöffnet.

Das Betreten des Vereinshauses außerhalb dieser Zeiten ohne Übungsleiter ist nicht gestattet. Eine Missachtung führt zur Auslösung eines Alarmes, die Kosten für den Polizeieinsatz trägt der Verursacher.

Während der Öffnungszeiten ist das Sportgelände und das Vereinsgebäude allen Mitgliedern im Rahmen des Sportbetriebes und des Vereinslebens zugänglich. Der Aufenthalt auf dem Sportgelände und im Vereinsgebäude außerhalb der Öffnungszeiten bedarf der Absprache mit dem Vorsand und dem Amt für Sport.

Sportler sind aus Lärmschutzgründen gehalten, die Sportanlage nicht vor 8.00 Uhr und nicht nach 22:00 Uhr zu nutzen.

Während der Übungsstunden ist der jeweils zuständige Übungsleiter für die Aufsicht seiner Gruppe verantwortlich. Verlässt die Gruppe am Ende einer Übungsstunde den Übungsraum, ist der Übungsleiter verpflichtet, den Übungsraum abzusperren.

Die Benutzung der Sportanlage und deren Räume zu Turnieren, Sitzungen, Seminaren und Feierlichkeiten im Vereinsrahmen ist grundsätzlich möglich. Dies sollte frühzeitig angemeldet werden und bedarf der Genehmigung des Vorstandes. Das Benutzen von Sportgeräten und anderen Gegenständen, die für den Sportbetrieb benötigt werden, hat sorgfältig und pfleglich zu geschehen. Bei Beschädigung ist dieses dem verantwortlichen Abteilungsleiter sofort zu melden, der für Ersatz zu sorgen hat.

7. Ordnung und Sicherheit

7.1 Reinhaltung

Alle Vereinsmitglieder sind für die Sauberkeit auf der Sportanlage mitverantwortlich. Dies gilt im Besonderen für die Gemeinschaftsräume und die Toiletten.

Das Betreten der Räume ist mit Fußballschuhen nicht gestattet. Ausnahmen sind die Umkleidekabinen.
Das Abklopfen des Schmutzes von den Schuhen an den Wänden oder deren Einrichtungen ist verboten.

Das Vereinshaus darf nicht mit Tennisschuhen, welche zum Spielen auf den Sandplätzen benutzt werden, betreten werden. Ausnahmen sind die oberen Umkleidekabinen.

Die Abfälle gehören in die jeweils dafür vorgesehenen Behälter. Sportgeräte und Einrichtungsgegenstände sowie Wände dürfen nicht beschriftet, besprüht oder beschmutzt werden.

7.2 Ordnung

Vor und nach dem Sport dürfen die Räumlichkeiten nur in einem sauberen Sportanzug oder privater ordentlicher Kleidung betreten werden.

Alle haben die Pflicht, auf der Sportanlage Ordnung zu halten.

Beim Verlassen der Räume muss das Licht ausgeschaltet werden.

Rauchen dürfen nur Besucher der Sportanlage die das 15. Lebensjahr vollendet haben.

Das Rauchen im Vereinshaus ist nur in den Clubräumen erlaubt!

Damit die Sportanlage sauber bleibt, sind die dort aufgestellten Aschengefäße zu benutzen.

Der Genuss von Alkohol durch Jugendliche ist auf dem Vereinsgelände verboten. Es gilt das Jugendschutzgesetz!

Fahrräder sollen nur in den dafür bestimmten Gestellen auf dem Vorplatz des Vereinshauses abgestellt werden.

Folgende Regeln gelten für die Mehrzweckhalle:

· Die Halle darf bei Sportbetrieb weder mit Straßenschuhen noch mit Turnschuhen mit dunkler Sohle betreten werden.

· Bei Verlassen der Halle ist darauf zu achten, dass kein Licht mehr brennt.

· Das Telefon im Übungsleiterraum darf nur in dringenden Angelegenheiten (Unfall, dringend notwendige Mängelbehebung, o. ä.) benutzt werden.

· Der Sportbetrieb soll generell um 22.00 Uhr enden.

8. Unfallvermeidung

Aus Gründen der Sicherheit ist auf der Sportanlage, außer auf den dafür vorgesehenen Flächen, folgendes untersagt:

a) das Bedienen von Maschinen oder elektrischen Geräten ohne Aufsicht

b) das Ballspielen im Vereinshaushaus

c) das Schneeball werfen

d) das Moped-, Rad-, Skateboard-, Rollschuh-, Scooterfahren und dgl.

f) das Mitbringen gefährlicher Gegenstände

Tiere sind auf der Sportanlage an der Leine zu führen

10. Schadensfälle und Haftung

10.1 Haftung seitens der Benutzer

Alle Benutzer der Sportanlage sind verpflichtet, mit allen vereinseigenen Gegenständen und Einrichtungen sorgsam umzugehen.

Bei vorsätzlichen oder fahrlässig verursachten Schäden kann der Lemlahler Sportverein Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verursacher geltend machen.

Der Lemsahler Sportverein haftet nicht für Verluste oder Schäden am Eigentum von Nichtmitgliedern des LSV.

10.2 Haftungsausschluss, Haftungsbeschränkung und Haftung gegenüber den Benutzern

Alle Benutzer der Sportanlage sind verpflichtet, auf ihr Eigentum zu achten. Für Gegenstände, die nicht selbst beaufsichtigt werden, besteht keine Haftung. Für Geld, Schmuck und andere Wertgegenstände, die üblicherweise für den Sportbetrieb nicht erforderlich sind, besteht kein bzw. kein voller Ersatzanspruch.

11. Umweltschutz und Energieverbrauch

11.1 Abfälle und Entsorgung

Alle Personen auf der Sportanlage bemühen sich, auf allen Gebieten dazu beizutragen, dass möglichst wenige Abfälle auf der Sportanlage entstehen.

11.2 Heizung

Die Fenster dürfen während der Heizperiode nur vorübergehend zum Lüften, nicht aber auf Dauer, geöffnet werden, um auf diese Weise die Raumtemperatur zu regeln.

An den Heizkörpern in den einzelnen Räumen darf nichts verstellt werden; die Raumtemperaturen werden zentral gesteuert.

Wir wünschen allen Sportlerinnen und Sportlern viel Spaß und Erfolg auf der neuen Sportanlage.

Der Vorstand